06.06.2024

Bonpflicht an der Garderobe: Was Betreiber jetzt wissen müssen

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtsverbindliche Informationen besuchen Sie bitte den § 146a Abs. 2 AO.


Einleitung

Seit 2020 sind alle Unternehmer verpflichtet, jedem Kunden einen Kassenbon auszustellen. Der Kunde muss diesen Bon zwar nicht annehmen, aber der Bon muss dennoch ausgestellt werden. Diese Regelung soll Transparenz schaffen und Steuerhinterziehung verhindern.

Was bedeutet das für mich an der Garderobe?

Hier wird oft nicht mit einem digitalen Garderobensystem gearbeitet. Da stellt sich natürlich die Frage: Muss ich denn jedes Mal einen Bon ausgeben?

Die gute Nachricht zuerst:

Man kann sich von der Bonpflicht befreien lassen. Prinzipiell ist eine Befreiung von der Belegausgabepflicht möglich. Wenn Waren an eine Vielzahl unbekannter Kunden verkauft werden, kann eine individuelle Belegausgabe als unzumutbar gewertet werden. In diesem Fall kannst du bei der zuständigen Finanzbehörde beantragen, von der Bonpflicht befreit zu werden.
Genau das gilt für die Garderobe: Eine Vielzahl unbekannter Kunden.

Ist damit alles gut?

Leider nicht ganz. Auch wenn du von der Bonpflicht befreit bist, kann ein Kunde trotzdem eine Quittung verlangen, und diese musst du ihm auch ausstellen. Die TSE-Pflicht bleibt ebenfalls bestehen. Die Bonpflicht ist nicht zu verwechseln mit der Verpflichtung zur Erstellung eines Eigenbelegs für die Buchhaltung.

Was bedeutet das für die Garderobe?

  1. Gehe zu deinem Finanzamt und lasse dich von der Bonpflicht an der Garderobe befreien. Damit bist du auf der rechtssicheren Seite. In der Praxis wissen die Finanzämter um das Problem und kennen den Ablauf an der Garderobe.
  2. Was passiert, wenn ein Kunde nach einem Beleg fragt? Du musst in der Lage sein, einen Beleg auszustellen. Da reicht die Garderobenmarke meist nicht aus. Dieser muss folgende Informationen enthalten:
    • Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens
    • Datum der Belegausstellung
    • Art und Menge des verkauften Produkts
    • Rechnungsbetrag und angewandter Steuersatz
Das kannst du theoretisch handschriftlich auf einem Papierzettel machen. Ob diese Lösung für dich zufriedenstellend ist, bleibt dir überlassen.
So wird deine Garderobe Bonpflicht-konform. Voraussetzung hierfür ist, dass du nur eine offene Ladenkasse (also eine reine Bargeldkasse) führst.

Gibt es nicht eine bessere Lösung?

Ja, die gibt es. Nutze ein digitales System, das Kartenzahlung ermöglicht. Alle erforderlichen Daten werden dann automatisch erfasst und können deinem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Bei Nutzung einer digitalen Kasse musst du natürlich die TSE-Anforderungen beachten. Zum Thema TSE und KassenSichV findest und was das für die Garderobe bedeutet findest du hier mehr.

Wie löst das Itemdrop?

Itemdrop macht es ganz einfach. Wir sind zu 100% Bonpflicht-konform. Wenn ein Kunde einen Bon verlangt, kann er diesen entweder per E-Mail erhalten oder du kannst einen Bondrucker bestellen, den du mit Itemdrop verbindest, um den gewünschten Bon auszudrucken. So wird sichergestellt, dass du allen gesetzlichen Anforderungen gerecht wirst und gleichzeitig deinen Kunden einen modernen und bequemen Service bieten kannst.

Fazit

Die Bonpflicht mag zunächst wie eine zusätzliche Hürde erscheinen, aber mit den richtigen Lösungen kannst du diese Herausforderung leicht meistern. Mit Itemdrop bist du bestens gerüstet, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und deinen Garderobenbetrieb effizient und zukunftssicher zu gestalten.

Interessiert an einer modernen und gesetzeskonformen Lösung für deine Garderobe? Erfahre mehr über Itemdrop und wie wir dir helfen können, deinen Betrieb zu revolutionieren.

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Copyright © 2025 itemdrop GmbH

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